Informationen über das Verschicken von digitalen Röntgenaufnahmen
Die Auswertung digital erstellter HD und ED (OCD) Aufnahmen direkt von einer CD wird von den Mitgliedern der GRSK aus arbeitstechnischen Gründen abgelehnt.
Seit April 2010 wird der Wunsch vieler Tierärzte nach einer elektronischen Versandmöglichkeit Ihrer digitalen HD- und ED-Aufnahmen Wirklichkeit.
In Zusammenarbeit der GRSK mit der VetZ GmbH wurde ein Portal mit der Möglichkeit des elektronischen DICOM-Bild-Versandes geschaffen. Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die HD- und ED-Aufnahmen digital anfertigen, brauchen ihre Aufnahmen nun nicht mehr auszudrucken, sondern können die Aufnahmen direkt von ihrem Praxiscomputer über das Portal von VetZ an den/die für den jeweiligen Verein und Rasse zuständige/n Gutachter/in versenden.
Das Verschicken von HD-ED-Aufnahmen auf CD wird grundsätzlich nicht akzeptiert. In Einzelfällen kann mit den zuständigen Gutachtern eine Ausnahmeregelung getroffen werden. Die Auswertung erfolgt dann zum doppelten Gebührensatz.
Um den Service nutzen zu können, ist zunächst eine Registrierung bei der VetZ GmbH notwendig. Jeder aktuelle Browser wie Firefox oder Internet-Explorer kann verwendet werden. Voraussetzung für den elektronischen Versand ist die Verfügbarkeit der Aufnahmen im DICOM-Format.
Nur das DICOM-Format ermöglicht die verlustfreie und größenrichtige Darstellung sowie die eindeutige Identifizierung der Aufnahmen. Andere Formate als DICOM werden nicht akzeptiert. Es wird außerdem die Verfügbarkeit einer schnellen Internetverbindung (DSL) mit Flatrate empfohlen.
GRSK e.V. und VetZ haben für die Nutzung dieses Services eine Abrechnungspauschale von 4 € netto pro Untersuchung vereinbart – unabhängig von der Anzahl der übermittelten Bilder.
Die Qualität der eingesandten digitalen Aufnahmen muss den für die Befundung geforderten Standards entsprechen. So muss die Bildnachverarbeitung, die Bestandteil des Aufzeichnungssystems ist, die morphologischen Verhältnisse korrekt und artefaktfrei darstellen. Weiterhin darf das Bildrauschen (Körnigkeit des Bildes) die Auswertung nicht behindern. Meist verursacht eine zu niedrige Dosis eine hohe Körnigkeit.
Aufnahmen mit mangelhafter Bildqualität werden ebenso wie fehlerhaft gelagerte Aufnahmen nicht ausgewertet.
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gutachter/innen die Aufnahmen selbst nachzubearbeiten.
Die Kennzeichnung muss korrekt sein. Bei Vereinen, die eine Anonymisierung der Aufnahmen vorschreiben, sind die jeweiligen Vorschriften zu beachten. In jedem Fall muss nach den Richtlinien der FCI neben einer vom Verein vergebenen Code-Nummer immer mindestens die Chipnummer mit angegeben werden. Im Übrigen läuft das Verfahren wie bisher. Je nach Rasse und Verein werden die Begleitbögen entweder an den Verein oder direkt an die Gutachter/innen geschickt.